Allgemeine Vertragsbedingungen für Webseiten, Leistungen, Onlineshops, Grafiken, Webshop-Verkäufe und Downloads
Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Ring Agency,
– im Folgenden *Agentur oder John Ring oder Auftragnehmer * genannt –
und seinen Kunden in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Diese AGB sind nicht dauerhaft abrufbar. Es obliegt daher dem Kunden, den Text bei sich zu speichern oder auszudrucken.Diese Geschäftsbedingungen gelten mit der Beauftragung jeglicher Art als vereinbart. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen John Ring und dem Kunden individuell individuell in Schriftform vereinbart worden sind.
§ 1 Angebot und Abwicklung
Von Beginn jeder kostenverursachenden Maßnahme wird grundsätzlich dem Auftraggeber durch John Ring in schriftlicher oder mündlicher Form ein Angebot unterbreitet, welcher durch den Auftraggeber (Auftragserteilung) freigegeben werden muss.
Der Auftraggeber legt John Ring vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor bzw. erklärt schriftlich die Freigabe des vorgelegten Datensatz bzw. Entwurf/Reinzeichnung.
John Ring ist berechtigt, die Arbeiten einem Dritten zu übertragen oder eben selbst auszuführen.
§ 2 Buchung von Grafiken, Webshop-Verkäufe, Downloads und Leistungen
John Ring stellt ihre Leistung auf ihrer Homepage sowohl inhaltlich als auch nach Zeit und Ort vor. Dies stellt kein bindendes Angebot dar. Der Interessent kann über ein Formular unter www.johnring.agency ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Dienstleistung abgeben. Der Vertrag kommt erst mit der Teilnahmebestätigung von John Ring zustande. Die automatisch versendete Empfangsbestätigung gilt nicht als Teilnahmebestätigung.
Mit der Buchungsanfrage erklärt der Interessent über das Anklicken des Bestätigungs Feldes sein Einverständnis zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der Interessent kann als Einzelperson oder für eine Gruppe einen Vertrag über Dienstleistungen abschließen. Im letzteren Fall übermittelt der Interessent mit der Buchungsanfrage den vollständigen Namen, die E Mail Adresse, Telefonnummer und Anschrift der anderen Gruppenmitglieder. Der Interessent wird in diesem Fall Vertreter der Gruppe und Ansprechpartner von John Ring und hat dieser einen Kommunikationsweg zu eröffnen, über den er Informationen erteilen oder abrufen kann.
§ 3 VERTRAGSGEGENSTAND
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Erstellung der in der (“Leistungsbeschreibung – Angebot Nr. * ”) dokumentierten Webseite oder Leistung.
Der Auftraggeber beauftragt John Ring mit der allgemeinen Beratung und Betreuung des Unternehmens des Kunden von im Vorfeld besprochenen Maßnahmen und ausgewählten kommunikativen Auftritten des Kunden.
Die Leistungsbeschreibung umfasst sowohl die technischen Anforderungen an die Leistung sowie deren geplante Umsetzung als auch die Anforderungen an das Design und die hierfür erstellten Muster. Insbesondere ist in der Leistungsbeschreibung die entsprechende eingesetzte Content-Management-Software und andere zur Nutzung der Webseite notwendige Software zu nennen darüber hinaus enthält die Leistungsbeschreibung auch die Fristen innerhalb derer die Leistung zu erfolgen hat und die Gesamtkosten für das Projekt, einschließlich etwaiger zwischen Zahlungen.
Der Auftraggeber wird selbst für die Einstellung der Webseite in das Internet, die dauerhafte Speicherung der Webseite auf einem Server (Hosting), die Beschaffung einer Internet Domain, sowie für die Verschaffung eines Zugangs zum World Wide Web (Access Providing) Sorge tragen.
Der Auftragnehmer ist, abgesehen von den in der Leistungsbeschreibung festgehaltenen oder sonstig vereinbarten Terminen sowie dem Abnahmetermin, frei in der Einteilung seiner Leistungszeit.
Der Auftraggeber ist berechtigt, während der Erstellung der Leistung bis zur Abnahme Änderungen an der Leistungsbeschreibung und den bereits erstellten Leistungen durch den Auftragnehmer zu verlangen. Soweit die Änderungen zu Mehrkosten oder Verzögerungen führen, bedarf die Beauftragung der Änderung der Schriftform.
Nach Eingang des Änderungsverlangens vom Auftraggeber wird der Auftragnehmer prüfen, ob die gewünschte Änderung durchführbar ist und den Auftraggeber dann innerhalb angemessener Frist, spätestens jedoch nach 5 Werktagen, gerechnet ab Eingang des Änderungsverlangens, das Ergebnis der Prüfung mitteilen. Das Ergebnis soll auch Angaben darüber erhalten, welche Kosten und welche Änderungen an der bisherigen Zeitplanung mit der Realisierung der vom Auftraggeber gewünschten Änderung verbunden sind. Soweit möglich und notwendig, wird der Auftragnehmer auch prüfen, inwieweit eine solche Änderung Auswirkung auf bisher realisierte Leistungen und deren Nutzbarkeit hat. Im Fall eines Änderungsvorschlags des Auftragnehmers sind diese Angaben die im Änderungsvorschlag beizufügen. Auf Verlangen des Auftraggebers wird der Auftragnehmer den durch Änderungswünsche vom Auftraggeber verursachten Mehraufwand näher erläutern.
Der Auftragnehmer hat insbesondere darauf hinzuweisen, wenn die gewünschte Änderung dazu führen kann, dass der Fertigstellungstermin oder fest vereinbarte Liefertermin nicht eingehalten werden kann.
Der Auftraggeber wird innerhalb von 5 Werktagen, gerechnet ab Eingang des Angebots zur Durchführung der Änderungsarbeiten, erklären, ob dieses Angebot angenommen wird. Äußert sich der Auftraggeber innerhalb der vorgenannten Frist nicht, so gilt das Änderungsangebot als abgelehnt. Nimmt der Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers an, ist die Leistungsbeschreibung entsprechend zu ergänzen. Die entsprechenden Änderungen sind mit Angebotsannahme durch den Auftraggeber Vertragsbestandteil.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, wesentlichen Änderungsverlangen ohne entsprechende gesonderte Vergütung sowie Verschiebung der terminlich folgenden Milestones nachzukommen.
Zum Zwecke der Ermittlung von Mehrkosten vereinbaren die Parteien bereits jetzt einen Stundensatz von 90,00 Euro netto zzgl. MwSt. pro Personenstunde.
Es bleibt dem Auftragnehmer überlassen, ob nach Stundensatz oder Projektvergütung berechnet wird.Der Abgabetermin/Deadline ist verbindlich. Wurde kein Abgabetermin/Deadline vereinbart sind es in der Regel 6 Wochen.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann John Ring eine Erhöhung der Vergütung verlangen. Verlängert sich der Auftrag um eine Woche so werden 25% in Höhe vom netto gesamt des Projektes berechnet. Die Bezahlung erfolgt in diesem Falle auf Rechnung, zahlbar innerhalb 7 Tagen nach Rechnungseingang.
Die Arbeiten können durch jeden Mitarbeiter des Auftragnehmers erfolgen, ohne dass dem Auftraggeber hierbei ein Mitspracherecht zustünde.
Etwaige Nachbearbeitung wird gesondert berechnet.
Sämtliche Leistungen, die nicht genannt werden z. B. Webseite auf Englisch übersetzen, sind nicht Bestandteil.
Titles, Keywords und Descriptions mittels Meta-Tags werden nur bei einem SEO Paket integriert.
§ 4 PFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach den Vorgaben des Kunden eine Gebrauchstaugliche Webseite zu erstellen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistung nach bestem Wissen und Gewissen zu erstellen.
Der Auftragnehmer erbringt seine vertraglich geschuldeten Leistungen in zwei Phasen nach Maßgabe der folgenden Absätze.
1) Entwurfsphase:
Der Auftragnehmer erstellt einen Entwurf, basierend auf die Anforderungen. Die Basisversion muss die Struktur der Webseite erkennen lassen, die wesentlichen gestalterischen Merkmale aufweisen und die notwendigen Grundfunktionalitäten – wie die Funktionsfähigkeit von Links, die Einbindung eines Content Management Systems (CMS) – beinhalten. Bilder und Texte sind ausgeschlossen.
2) Fertigstellungsphase:
Nach Fertigstellung des Entwurfs und deren Freigabe durch den Auftraggeber erstellt der Auftragnehmer die Endversion der Webseite.
Nach der Abnahme der Endversion der Webseite durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber die Webseite auf einem geeigneten Datenträger zugänglich zu machen, sofern der volle Rechnungsbetrag vergütet worden ist.
§ 5 Leistungspflichten des Auftraggebers:
Mitwirkungspflichten, Inhalte
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die in die Webseite einzubinden Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte für die mit der Website verfolgten Zwecke eignen, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet. Dies schließt eine intensive Beratung jedoch nicht aus.
Zu den vom Auftraggeber bereit zu stellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubindende Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen. Zusätzliche grafische Arbeiten werden gemäß § 10 gesondert berechnet.
Der Auftraggeber hat auf Kontaktversuche innerhalb 3 Werktage zu reagieren und die gewünschten Informationen und Dateien zu liefern.
Sollte der Auftraggeber die angeforderten Informationen und Dateien nicht am 4. Werktag liefern, ist es dem Auftragnehmer gestattet, Verzugszinsen pro Werktag, in Höhe von 5 % vom netto gesamt des vollen Projektes zu verlangen.
Der Tag an dem Informationen angefordert werden ist freigestellt.
Beispiel: Montag erhält der Auftraggeber eine E-Mail mit angeforderten Informationen und liefert bis Freitag nicht, so werden am Freitag Verzugszinsen fällig. Falls am Montag immer noch nicht geliefert wurde, weitere 5 %.
Änderungen der Fristen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die einzubindenden Texte in digitaler Form im Dateiformat zur Verfügung stellen.
Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer Bilddateien (Fotos, Grafiken, Logos etc.) in digitaler Form im Dateiformat zur Verfügung stellen.
Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die gemäß den vorstehenden Absätzen zu liefernden Inhalte und Angaben unverzüglich zur Verfügung stellen.
Nach Erstellung des Entwurfs der Webseite durch den Auftragnehmer, die den vertraglichen Anforderungen gemäß § 4 Absatz 3 dieses Vertrages entspricht, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Entwurf durch Erklärung in Textform freizugeben.
§ 6 ABNAHME & LIEFERUNG
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zum vereinbarten Leistungsdatum dem Auftraggeber zur Prüfung vorzulegen. Wurde kein Abgabetermin/Deadline vereinbart sind es in der Regel 6 Wochen. Soweit die Leistungen auf einem Server zum Abruf bereitgestellt werden, gelten diese erst dann an den Auftraggeber geliefert, sobald der Auftraggeber die Milestone-Leistungen vollständig abgerufen hat.
Der Auftraggeber wird die Leistungen prüfen und innerhalb von 3 Werktagen nach Zugang der Leistung diese abnehmen oder die Abnahme wegen nicht nur unwesentlicher Mängel verweigern. Hat der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist die Abnahme ausdrücklich verweigert, gilt die Leistung des Auftragnehmers als abgenommen.
Für den Fall, dass der Auftraggeber während des Abnahmetests feststellt, dass die Leistung mangelhaft ist, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer hierauf in Textform unter nachvollziehbarer Beschreibung des jeweiligen Mangels hinweisen. Der Auftragnehmer hat innerhalb von 10 Werktagen ab Eingang der Mängelanzeige eine korrigierte und vollständige Version der Leistungen zu erneuten Abnahme vorzulegen. Die Verwendung der Leistung für einen Test oder einen Testbetrieb stellt keine Abnahme dar.
Soweit der Auftraggeber die Abnahme verweigert hat und der Auftragnehmer die gerügten Mängel nicht innerhalb der vorgenannten Fristen beseitigt hat, ist der Auftraggeber berechtigt, die Mängel durch Dritte beseitigen zu lassen oder soweit dies dem Auftraggeber nicht zuzumuten ist, Dritte mit der Entwicklung der Leistung zu beauftragen und den Vertrag zu kündigen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Die Lieferung erfolgt durch Upload auf einen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Server. Zugangsdaten zu den jeweiligen Servern sind streng vertraulich zu behandeln und nur solchen Mitarbeitern zugänglich zu machen, die zwingend auf die Server zugreifen müssen.
Die Onlinestellung (Inbetriebnahme) der Webseite erfolgt erst nach Gutschrift des vollen Rechnungsbetrages (Schlussrechnung) auf unserem Konto.
§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt, Mitwirkung
Der Auftraggeber bestätigt und versichert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten, Vorlagen, Bilder, Texte, Dateien etc. im urheberrechtlichen Eigentum des Auftraggebers stehen und somit frei von Rechten Dritter sind, sodass Dritte in ihren Rechten nicht verletzt werden. Eine Prüfung von Seiten John Ring erfolgt nicht. Sollte die Vorlage, die Datei, die Daten etc. nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber John Ring für Ansprüche Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten und Dateien sowie der eingerichteten Domain von allen Ersatzansprüchen frei.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, stets Kopien von den übergebenen Daten und Unterlagen für sich selbst zu fertigen um eine eventuelle weitere Übersendung sicher zu stellen. Sollte es beim Übertragungswege, welcher Art auch immer, zu Verlusten von Daten, Unterlagen etc. kommen, kann John Ring hierfür nicht in die Haftung genommen werden. Der Auftraggeber allein trägt die Verantwortung für die Übermittlung der Daten.
Im Wege der Übermittlung ist dem Auftraggeber bekannt, dass beim Übertragungsweg, trotz höchster Sicherheitsstandards, die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzugreifen bzw. abzuhören. Für dieses Risiko übernimmt allein der Auftraggeber die Verantwortung.
Sollten Mängel, Beschädigungen oder dergleichen bei Datenträgern vorliegen, ist auch hier John Ring haftungsmäßig nicht belangbar außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die Haftung von John Ring ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen können.
Für den Fall des Datenverlustes bei John Ring, trotz stetigen Backup der Daten, ist der Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich John Ring zur Verfügung zu stellen.
Reinzeichnungen, Skizzen sprich Entwürfe sowie fertige Daten und Dateien unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
Nach Ausgleich sämtlicher mit dem Auftrag verbundenen Rechnungen und somit Forderungen gegenüber dem Auftraggeber wird John Ring dem Auftraggeber die Nutzungsrechte der in Auftrag gegebenen Arbeit in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist (einfaches Nutzungsrecht). Im Zweifel erfüllt John Ring die Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer.
Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung von John Ring.
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht.
John Ring hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden.
John Ring ist jederzeit, auch wenn John Ring das ausschließliche Nutzungsrecht gewährt hat, berechtigt, Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
Lieferverpflichtungen bzw. Übersendung sind dann erfüllt, sobald die Arbeit bzw. die Leistung zur Versendung gelangt ist.
Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Texten, Bildern Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.
§ 8 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen, Monatliche Pakete, SEO
John Ring genießt Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. John Ring behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Die höhe der Vergütung bestimmt John Ring.
Bei Buchung eines monatlichen Paketes fallen sämtliche Kosten für die angegebene Vertragslaufzeit (1, 3, 6 oder 12 Monate) jeweils im Jahr voraus oder am Anfang des Monats bei monatlicher Zahlweise an.
John Ring garantiert in keiner Weise für eine Top Platzierung bei Google oder anderen Suchmaschinen. Die Suchmaschinenoptimierung erfolgt nach besten Gewissen und technischen Anforderungen. Ob ein Platz in den vorderen Rankings erreicht wird obliegt allein dem Suchmaschinenanbieter.
§ 9 Videokonferenz
Im Falle einer Telefonberatung oder sonstigen Gesprächen, das als Online- Videokonferenz stattfinden soll, hat der Teilnehmer selbstständig dafür zu sorgen, dass er die notwendigen technische Voraussetzungen erfüllt, um eine stabile Verbindung mit John Ring aufzubauen. Verbindungsunterbrechungen oder Beeinträchtigungen der Datenübertragung, die in seiner Sphäre liegen, gehen zu Lasten des Teilnehmers. Die durch solcherlei technischen Probleme verlorene Gesprächszeit wird nur nach dem Ermessen und den terminlichen Möglichkeiten (Anschlusstermine) von John Ring nachgeholt. Es erfolgt keinesfalls eine Vollständige oder teilweise Rückzahlung des Honorars. John Ring und Teilnehmer sprechen sich im Vorfeld des Gespräches über die technischen Details ab, um solche Schwierigkeiten nach Möglichkeit zu vermeiden.
Bricht die Verbindung aufgrund eines Umstandes, der in der Sphäre von John Ring liegt, ab, oder kommt eine solche gar nicht erst zustande, einigen sich die Parteien auf einen Ausweichtermin, an dem das Gespräch nachgeholt oder fortgesetzt werden kann. Der Teilnehmer erhält auch in diesem Falle keine vollständige oder anteilige Rückzahlung der bereits gezahlten Kursgebühr.
§ 10 Vergütung & Zahlungsmodalitäten
Die vereinbarten Preise sind Nettopreise, zu denen jeweils die geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Zölle, Lizenzgebühren, auch nachträglich entstehende Abgaben etc. werden dem Auftraggeber ebenfalls in Rechnung gestellt.
50 % Vorkasse. Nach Gutschrift des Rechnungsbetrages auf unserem Konto führen wir den Auftrag unverzüglich für Sie aus.
Nach Fertigstellung der Webseite wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber die restliche vertraglich geschuldete Vergütung in Rechnung stellen (Schlussrechnung). Die Schlussrechnung ist sofort fällig.
Die Vergütung ist unverzüglich fällig und zwar in voller Höhe, sprich zahlbar ohne Abzug.
Bei Aufträgen die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, sowie Aufträge die größeren Umfang mit sich bringen und somit eine hohe finanzielle Vorleistung für John Ring bedeutet, ist John Ring berechtigt, Vorschussrechnung und / oder Teilabrechnungen in angemessener Höhe zu stellen, welche ebenfalls ohne Abzug sofort fällig werden.
Sonstige Tätigkeiten, Entwürfe oder Skizzen, die dem Auftraggeber von John Ring vorgelegt werden, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist John Ring berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
John Ring behält sich das Eigentum aller überlassenen Unterlagen, Skripte, Skizzen, Reinzeichnungen etc. pp. bis zur endgültigen Zahlung des Auftraggebers vor. Urheberrechtliche Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller Rechnungen auf den Auftraggeber über.
Ein Mitwirken des Auftraggebers oder eine sonstige Mitarbeit hat keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Ein Abzug ist in keiner Weise gestattet, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden.
Sollte der Auftraggeber in Zahlungsverzug kommen, ist es John Ring gestattet, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über den jeweiligen Basiszinssatz der deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines eventuell eingetretenen höheren Schadens bleibt John Ring vorbehalten.
Sollte ein Auftrag im Nachhinein von dem Auftraggeber storniert werden behält John Ring den Vergütungsanspruch für bereits umgesetzte Arbeiten ein. Die höhe der Vergütung bestimmt John Ring.
Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
Die Erstattung von Auslagen erfolgt nur nach vorheriger, ausdrücklicher und schriftlicher Übernahme der Kostentragungspflicht. Auch nicht verwendete Themes, Plugins Lizenzen oder sonstige Programme bleiben weiterhin kostenpflichtig.
Der Auftraggeber bevollmächtigt John Ring notwendige Fremdleistungen wie Lizenzen etc. zu ordern, welche zur Auftragserfüllung notwendig werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Agentur für diese Fremdleistungen freizustellen, insbesondere die Kosten zu übernehmen.
§ 11 Garantie
Das Unternehmen garantiert keine bestimmte Leistungsstufe oder Ergebnisse. Ein Beispiel für Ergebnisse, die für andere Kunden der Gesellschaft erzielt wurden, kann als Marketinginstrument verwendet und dem Kunden nur zu Demonstrationszwecken gezeigt werden und sollte vom Kunden nicht als Hinweis auf versprochene Ergebnisse oder das Niveau der Ergebnisse ausgelegt werden.
§ 12 Kommunikation
Der Kunde stimmt zu, dass die Kommunikation ausschließlich per E-Mail erfolgt. In dringenden Angelegenheiten per Telefon. Wenn der Kunde telefonisch Kontakt aufnehmen möchte, sendet der Kunde eine E-Mail an die Agentur mit Beschreibung des Anliegens oder bucht einen Termin über die ihm zur Verfügung gestellten Tools.
Die Bürozeiten der Agentur sind Montags bis Freitag von 09:00 – 15:00 Uhr.
Termine außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung.Das Unternehmen antwortet in der Regel innerhalb von 24-48 Stunden auf E-Mails, ausgenommen Wochenenden und regulären Feiertagen.
§ 13 Stornierung durch den Auftraggeber
Kündigt der Auftraggeber das Vertragsverhältnis bevor die beauftragte Leistung betriebsfähig bereitgestellt ist oder verhindert der Auftraggeber die Bereitstellung der Leistung ganz oder teilweise bevor vereinbarte Arbeiten ausgeführt worden sind, so hat er die Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen zu Vergüten. Die Höhe wird vom Auftragnehmer bestimmt.
Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, jedes Projekte bis zum Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen zu stornieren. Die Stornierung muss in Textform erklärt werden.
Bei Stornierung durch den Auftraggeber oder unangekündigten Nichterscheinen hat John Ring die Wahl, den ihr dadurch entstandenen Schaden konkret zu berechnen und geltend zu machen oder nachfolgend genannte Stornogebühren zu erheben:
• Bis zu acht Wochen vor Beginn des Projektes: keine Stornogebühr.
• Bis zu 14 Tagen vor Beginn des Projektes: 12,5 % des Projektes
• Bis zu 7 Tagen vor Beginn des Projektes: 25 % des ProjektesDie Stornogebühr wird auf einen eventuell bestehenden Schadensersatzanspruch der John Ring angerechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Bei Nichterscheinen ohne Stornierung wird der gesamte Buchungsbetrag fällig, unabhängig davon, ob der Teilnehmer einen Teil der Leistung in Anspruch genommen hat.
Verspätet sich ein Teilnehmer an einem vereinbarten Treffpunkt/Zeitpunkt, ist John Ring bei Videokonferenzen oder sonstigen Gesprächen nach 15 Minuten berechtigt, den Treffpunkt zu verlassen und dennoch das volle Honorar zu verlangen, unabhängig davon ob der Teilnehmer sich meldet und seine Verspätung anzeigt. Diese Wartezeit liegt im Ermessen von John Ring unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls.
Werden Zeiten, die durch Verspätungen eines Teilnehmers entstanden sind, im Anschluss an die reguläre Workshop Zeit nachgeholt, so sind diese separat zu vergüten. Die Bezahlung erfolgt in diesem Falle auf Rechnung, zahlbar innerhalb 7 Tagen nach Rechnungseingang.
§ 14 Stornierung durch den Auftragnehmer
John Ring ist berechtigt, jedes Projekte bis zum Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen zu stornieren. Die Stornierung muss in Textform erklärt werden. Es fallen keine Gebühren an.
§ 15 Gewährleistung und Haftung
John Ring verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt und mit bestem Gewissen auszuführen. Die Agentur verantwortet sich darüber hinaus, die überlassenen Dokumente, Daten, Bilder sprich Vorlagen etc. pp. sorgfältig zu behandeln.
Ausgeschlossen ist jede Art von Schadensersatzansprüchen, wenn John Ring und / oder deren gesetzliche Vertreter bzw. die Erfüllungsgehilfen von John Ring leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei grob fahrlässiger Handlung und/oder bei Vorsatz. In diesem Falle ist die Haftung auf Schäden beschränkt. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
Eine Haftung von John Ring, welche unter Vollmacht bzw. ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers Aufträge gegenüber Drittleistungen/Fremdleistungen gegeben hat, ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber stellt John Ring von allen Ersatzansprüchen diesbezüglich frei.
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an die Werbeagentur übergebenen Vorlagen, Dateien, Skripte, etc. berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber John Ring von allen Ersatzansprüchen frei, insbesondere auch dann, wenn John Ring im Laufe der Tätigkeit Bedenken kundgibt, welche die Zulässigkeit der Maßnahmen betrifft. Die Anmeldung solcher Bedenken hat unverzüglich und vor allem schriftlich bei Bekannt werden zu erfolgen. Eine Prüfungspflicht und somit auch Haftung für etwaige Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche und/oder warenzeichen rechtliche Rechte, deren Zulässigkeit und / oder Eintragungsfähigkeit der Arbeiten besteht nicht. Erachtet John Ring für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit einem gesetzlichen Vertreter von John Ring die Kosten hierfür der Auftraggeber.
Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen etc. pp. entfällt jede Haftung für John Ring. Darüber hinaus bestätigt der Auftraggeber mit der Freigabe die Richtigkeit und Vollständigkeit des Werkes.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von John Ring gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 3 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei John Ring anzuzeigen. Bei einer verspäteten Rüge wird das Werk als mangelfrei betrachtet.
Bei Vorliegen von Mängeln steht der Agentur das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Zeit zu.
Soweit Leistungen von Dritte betroffen sind, wie zum Beispiel die Nutzung einer Domain, übernimmt John Ring keine Gewähr für die dauerhafte Nutzung. Die Nutzung richtet sich nach den in jedem Land geltenden Regeln der Registrierung Organisationen. John Ring übernimmt keine Haftung für Produkte und Dienstleistungen von Fremdanbietern angeboten werden.
§ 16 Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages oder weitere vertragliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Der Webdesign-Dienstleistungsvertrag und die AGB gelten auch für alle zukünftigen Projekte und Leistungen. Es gelten immer die neuesten AGB.
Erfüllungsort für alle Leistungen ist Ippesheim.
Stand: Dezember 2021 (14.12.2021)
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